Der Förderverein des Lehrstuhls für Bodenmechanik, Grundbau und Umweltgeotechnik der Ruhr-Universität Bochum e.V. ist ein gemeinnütziger Verein. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgericht Bochum eingetragen.
Der Förderverein unterstützt die Entwicklung der Lehre und Forschung auf dem Gebiet des Grundbaus und der Bodenmechanik an der Ruhr-Universität Bochum. Dazu gehört die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses aber auch die Unterstützung bei Erhalt und Ausbau der Infrastruktur für Lehre und Forschung.
Im gleichen Maße versteht sich der Förderverein als ein Bindeglied zwischen Hochschule und Wirtschaft, Theorie und Praxis, Ausbildung und Berufstätigkeit. In dieser Funktion führt er alle am Grundbau und Spezialtiefbau Interessierte aus Firmen, Behörden und Hochschule zusammen, regt den Gedankenaustausch zwischen den Beteiligten an, woraus Ideen und Impulse für neue und notwendige Entwicklungen innerhalb und außerhalb der Hochschule entstehen und formuliert werden.
Der Zielsetzung des Vereins dienen eine Reihe von Aktivitäten auf verschiedenen Ebenen, von denen nachfolgend einige aufgeführt sind. Gelegenheit zur persönlichen Begegnung zwischen Studierenden, Absolventen und Praxis bietet die Semesterabschlussfeier des Lehrstuhls für Bodenmechanik, Grundbau und Umweltgeotechnik am Ende der Vorlesungszeit jedes Sommersemesters.
Vorsitzender: Dr.-Ing. André Schürmann
Erster Stellvertreter: Dr.-Ing. Diethard König
Zweiter Stellvertreter: Dr.-Ing. Wiebke Baille
Dr.-Ing. Diethard König, AkadOR
Tel.: 0234/32-26082
Ruhr-Universität Bochum
Förderverein des Lehrstuhls für Bodenmechanik, Grundbau und Umweltgeotechnik
der Ruhr-Universität Bochum e.V.
Gebäude IC 5/115
D-44780 Bochum
Tel. : +49 234 32 26135
Fax.: +49 234 32 14150
E-mail: Foerderverein-bgu@rub.de
Herzlich willkommen sind alle am Grundbau, Spezialtiefbau und Bodenmechanik, an der Ausbildung, Lehre und Forschung oder Praxis Interessierte.
Die Mitglieder erhalten:
Status des Vereins:
Der Verein ist als gemeinnütziger Verein zur Förderung wissenschaftlicher Zwecke anerkannt. Entsprechend werden Spendenbestätigungen nach §50 Abs. 1 EStDV ausgestellt. Für die Mitgliedsbeiträge werden ebenfalls Zuwendungsbescheinigungen im Sinne Anlage 1 zu §48 Abs. 2 EStDV, Abschnitt A ausgestellt.
Mitgliedsbeiträge (jährlich):
Natürliche Personen: 50 €
Juristische Personen:
Firmen < 20 Mitarbeiter: 250 €
Firmen > 20 Mitarbeiter: 500 €
Behördenvertreter und Studenten zahlen keine Mitgliedsbeiträge.